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FDP will Strafen für heimliches Fotografieren unter Röcke

Archivmeldung vom 25.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Kurt / pixelio.de
Bild: Kurt / pixelio.de

Die FDP will das "unbefugte gezielte Anfertigen von Film- oder Bildaufnahmen intimer oder sexueller Bereiche einer Person" unter Strafe stellen.

Die Liberalen wollen damit vor allem gegen das sogenannte Upskirting - heimliches Fotografieren oder Filmen unter Röcke und Kleider von Frauen - vorgehen: "Upskirting ist keine Lappalie", sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Einen entsprechenden Antrag wird die FDP-Bundestagsfraktion am Donnerstag im Parlament einbringen. Wer "gezielt und heimlich unter die Röcke von Frauen" filme oder Fotos mache, komme "bislang straflos davon. Die überwiegend weiblichen Opfer haben gegenwärtig keine Chance, sich straf- oder zivilrechtlich zu wehren", so der FDP-Politiker weiter. Die FDP fordert, betroffenen Frauen und Mädchen schnell zu helfen. "Diese Strafbarkeitslücke muss dringend geschlossen werden, damit die Polizei effektiv gegen die Täter vorgehen kann", sagte Thomae den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Die Bundesregierung müsse "endlich handeln", so der FDP-Fraktionsvize weiter. Damit erhöht sich der Druck auf den Bundesgesetzgeber. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten bereits Mitte Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative angekündigt. In England oder Wales drohen Tätern bis zu zwei Jahre Haft und der Eintrag ins Register für Sexualstraftäter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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