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SPD bringt Grundgesetz-Änderung ins Gespräch - Andersdenkende Parteien die Finanzierung entziehen

Archivmeldung vom 19.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

In der Diskussion um staatliche Finanzierungszuschüsse für die NPD bringt die SPD eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 21 ins Gespräch. "Es wurde höchstrichterlich bestätigt: die NPD ist verfassungsfeindlich. Es kann nicht sein, dass die NPD weiter am Tropf des Steuerzahlers hängt. Mit diesem Urteil im Rücken sollten wir jetzt prüfen, ob wir neue Kriterien für die Parteienfinanzierung schaffen und verfassungsfeindliche Parteien von der finanziellen Unterstützung durch den Staat ausschließen", sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, der "Bild".

"Das wäre nur mit einer Grundgesetzänderung möglich. Denkbar ist hier eine Erweiterung von Artikel 21." Mit einer Ergänzung des Artikels könnten "offensichtlich verfassungsfeindliche" Parteien von Zuschüssen aus der Steuerkasse ausgeschlossen werden.

Im Bundestag wäre dafür eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte Dienstag entschieden, dass die NPD nicht verboten wird. 2015 erhielt die rechtsextreme Partei rund 1,3 Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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