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Ex-BND-Chef fordert "Bürgeranwalt" bei der Online-Durchsuchung

Archivmeldung vom 03.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der frühere Chef des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Prof. Hansjörg Geiger, fordert im Südwestrundfunk die Einführung eines "Bürgeranwalts", um bei Fällen der Telefonüberwachung oder einer künftigen "Online-Durchsuchung" die Rechte der Betroffenen zu stärken.

Zwar sei bei der Online-Durchsuchung eine Richterkontrolle vorgesehen und bei der Telefonüberwachung jetzt schon üblich, sagte Geiger dem SWR, doch diese Kontrolle allein halte er für nicht ausreichend, da der Betroffene nichts von der Anordnung erfahre und sich somit nicht wehren könne.

"Auch Richter können Sachverhalte einmal falsch einordnen", so Geiger im SWR-Interview. "Und weil wir Menschen Fehler machen, weil wir Befugnisse ausdehnen, weil wir mal etwas falsch sehen, ist es wichtig, dass wir Kontrolle haben. Das ist kein Misstrauen, sondern ein ganz natürlicher Ausgleich." So könne ein Rechtsanwalt als unabhängiger "Bürgeranwalt" solche Entscheidungen kontrollieren und unter Umständen eingreifen. Die Rechte des Betroffenen seien so besser gewahrt - auch wenn er aus Gründen der Geheimhaltung bis zum Ende der Überwachung gar nichts davon erfahre. Deshalb fordert Geiger auf der Grundlage seiner Erfahrungen die Einführung eines solchen "Bürgeranwalts", also eine gesetzliche Regelung, die bei Überwachungsmaßnahmen zwingend die Beteiligung eines unabhängigen Anwalts für den Betroffenen vorschreibe.

Seines Wissens sei die Idee vom "Bürgeranwalt" ohne europäisches Vorbild, sagte Geiger dem SWR. Aber gerade die mögliche Einführung einer Online-Durchsuchung wäre ein gutes Beispiel, ein solches Modell auszuprobieren, weil es gerade hier um einen Eingriff in einen wesentlichen Teil des Lebens gehe, so Geiger.

Quelle: Pressemitteilung SWR

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