Lauterbach: "Sicherheitsrisiko" durch psychisch kranke Flüchtlinge
Archivmeldung vom 25.01.2025
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićIm Zusammenhang mit der Gewalttat von Aschaffenburg hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor einem "Sicherheitsrisiko" durch psychisch erkrankte Geflüchtete gewarnt und zugleich mit einer Verordnung dafür geworben, mehr Therapieplätze bereitzustellen.
"Deutschland hat ein Sicherheitsrisiko. Viele Menschen, die nach Kriegs-
 und Fluchterfahrung zu uns kommen, entwickeln schwere psychische 
Erkrankungen und sind daher häufig eine Gefahr für sich und andere", 
sagte Lauterbach den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe 
(Samstagsausgaben). "Ohne Therapie, das darf niemand leugnen, stellen 
sie eine Gefährdung dar."
Zugleich hob der SPD-Politiker hervor, 
dass es für Asylsuchende, Obdachlose, Vorbestrafte oder Drogenabhängige 
"fast keinen Zugang zu ambulanten Therapieplätzen" gebe. Lauterbach 
ergänzte: "Deswegen schaffen wir spezielle Niederlassungen für Ärzte und
 Psychotherapeuten, die genau diese Kranken und andere besonders 
vernachlässigte Patienten behandeln."
Der Gesundheitsminister 
verwies auf eine Rechtsverordnung, die seit November vergangenen Jahres 
vorliege und nach Angaben der Regierung im Februar im Bundesrat 
beschlossen werden soll. Mit der Verordnung will das Ministerium einen 
neuen "Ermächtigungstatbestand" für Ärzte sowie Psychotherapeuten in der
 Zulassungsverordnung schaffen. Damit würden "zielgerichtet und 
niedrigschwellig zusätzliche ambulante psychotherapeutische und 
psychiatrische Behandlungskapazitäten bereitgestellt", heißt es in dem 
Entwurf zu der Verordnung.
Laut Bundesregierung können künftig 
Ärzte und Psychotherapeuten eine Zulassung bekommen, wenn sie 
ausschließlich "genau diese vulnerablen Patientinnen und Patienten" 
behandeln, also etwa Menschen mit Fluchtgeschichte. Die Regelung sieht 
demnach auch eine Pflicht zur Kooperation mit geeigneten Einrichtungen 
oder Diensten vor, wie etwa der Sucht- oder Krisenhilfe.
Am 
Mittwoch hatte in Aschaffenburg mutmaßlich ein 28 Jahre alter 
Asylsuchender aus Afghanistan ein kleines Kind marokkanischer Abstammung
 und einen 41 Jahre alten Mann mit einem Messer erstochen. Der Afghane 
war bereits mehrfach mit Gewalttaten aufgefallen. Zudem war er mehrfach 
für kurze Zeit durch die Polizei in eine psychiatrische Klinik 
eingewiesen worden, wurde jedoch nach kurzer Zeit entlassen. 
Hintergründe zum Täter ermittelt die Polizei derzeit. Aktuell ist der 
Beschuldigte in einer forensischen Psychiatrie untergebracht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur


 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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