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FDP verlangt Missbrauchsbeauftragte an Schulen

Archivmeldung vom 21.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Missbrauch, Gewalt und Vergewaltigung (Symbolbild)
Missbrauch, Gewalt und Vergewaltigung (Symbolbild)

Bild: RS / pixelio.de

Weil höhere Strafen nach ihrer Ansicht keine ausreichend abschreckende Wirkung zeigen, will die FDP den Schwerpunkt im Kampf gegen sexuellen Missbrauch auf Prävention legen. "Wir müssen das Entdeckungsrisiko für die Täter spürbar erhöhen", sagte der innenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, der "Rheinischen Post".

In einem Vorstoß mit NRW-Familienminister Joachim Stamp schlägt Kuhle vor, an Schulen einen Missbrauchsbeauftragten einzusetzen, der bei Verdachtsfällen Kontakt zu Jugendämtern und Polizei aufnimmt. Zudem sollen die Jugendämter, die in Verantwortung der Kommunen stehen, nach Vorstellung der FDP besser ausgestattet werden.

"Die Jugendämter haben in einigen Bundesländern mit erheblicher Personalknappheit zu kämpfen", sagte Kuhle. Statt einer PR-Kampagne des Bundesfamilienministeriums wäre es besser, "wenn Bund und Länder sicherstellen, dass die Jugendämter mit genug ausgebildetem Personal versorgt sind". Wenn Mitarbeiter mit zu vielen komplexen Fällen belastet seien, trage das dazu bei, "dass Gewalt oder Missbrauch in der Bürokratie untergehen können". Die FDP-Politiker schlagen auch eine Fortbildungspflicht für Richter und Staatsanwälte vor.

Aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, über die die "Rheinische Post" berichtet, geht hervor, dass zwar die Fallzahlen insbesondere im Bereich der Kinderpornografie stark steigen, die Zahlen der erhobenen Anklagen und Verurteilungen jedoch nicht in ähnlichem Maße. Die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie stieg zwischen 2016 und 2019 von 5.687 auf 12.262. Bei den Verurteilungen stieg die Zahl hingegen nur von 1.847 auf 2.247. Im Bereich (schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern stieg die Zahl der Ermittlungsverfahren insgesamt zwischen 2015 und 2019 von 11.808 auf 13.670, die Zahl der Verurteilungen sank hingegen von 1.920 auf 1.834 .

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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