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Reformen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 ungültig?

Archivmeldung vom 03.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 könnten ungültig sein. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf eine interne Einschätzung des baden-württembergischen Justizressorts.

Das Haus von Justizminister Guido Wolf (CDU) legte diese Rechtsauffassung demnach in einem der NOZ vorliegenden Brief an das Ressort des grünen Stuttgarter Verkehrsministers Winfried Hermann dar. Hermanns Beamte schrieben ihrerseits an Bundesverkehrsstaatssekretärin Tamara Zieschang und teilten unter Verweis auf das Stuttgarter Justizressort mit, in diesem Fall sei davon auszugehen, "dass die Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970 weiterhin gelten würde" - und zwar in der bis August 2009 gültigen Fassung.

Damit wäre nicht nur die jüngste umstrittene Änderung der Straßenverkehrsordnung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nichtig, die unter anderem Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 Stundenkilometern innerorts und 26 Stundenkilometern außerorts vorsieht. Vielmehr wäre die gesamte Neufassung der Straßenverkehrsordnung von März 2013 nebst allen weiteren und kleineren Änderungen der Jahre davor und danach ungültig.

Grund für die Nichtigkeit ist nach Einschätzung der Stuttgarter Juristen ein Verstoß gegen das sogenannte Zitiergebot. Das bedeutet, dass Ministerien in ihren Verordnungen stets die gesetzliche Grundlage für die jeweilige Verordnung zitieren müssen. Bei der Neufassung der Straßenverkehrsordnung von 2013 fehlt laut baden-württembergischem Justizministerium jedoch der Hinweis auf einen Satz in Paragraf 6 des Straßenverkehrsgesetzes, in dem unter anderem die Ermächtigung zum Erlass von Vorschriften für die Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen geregelt wird - wie Vorfahrtsregelungen, allgemeine Tempolimits und Verkehrszeichen. Und auch bei einer Änderung der Straßenverkehrsordnung im August 2009 sei das Zitiergebot bereits verletzt worden, heißt es in dem Schreiben des Justizministeriums. Dies habe zur Folge, dass "weiterhin die bis zum 31. August 2009 geltende Rechtslage anzuwenden wäre".

Welche Auswirkungen die Versäumnisse auf Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer haben, ist offen. Vielmehr bittet Baden-Württembergs Verkehrsminister Hermann seinen Kollegen Scheuer um schnelle Klärung: "Angesichts der möglichen Auswirkungen auf aktuelle Rechtsetzungsverfahren wird um rasche Prüfung der dargelegten Fehler sowie der Auswirkungen auf die Praxis gebeten", heißt es in dem Brief an die Bundesregierung.

In anderen Länderministerien hieß es, die Folgen auf schwebende Verfahren, wenn etwa noch Einsprüche oder Gerichtsverfahren aus den vergangenen Jahren laufen, müssten geprüft werden. Womöglich seien die Strafen aufzuheben. Alle abgeschlossenen Verfahren und Bescheide, die durch Bezahlung oder Ablauf von Widerspruchsfristen Rechtskraft erlangt haben, dürften allerdings Bestand haben.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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