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Jedes vierte offene Asylverfahren dauert länger als 15 Monate

Archivmeldung vom 05.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Flüchtlingskrise sind im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer noch 57.693 Asyl-Verfahren offen. Wie die "Bild am Sonntag" berichtet, ist davon jedes vierte Verfahren länger als 15 Monate anhängig. Und das kommt den Steuerzahler teuer zu stehen: Denn müssen Asylbewerber so lange auf einen BAMF-Bescheid warten, bekommen sie nicht mehr nur einfache Asylbewerberleistungen, sondern gleich Sozialhilfe.

Dadurch verdoppeln sich die staatlichen Zahlungen, zusätzlich werden Mietkosten übernommen. Bei 14.000 offenen Verfahren, die länger als 15 Monate beim BAMF anhängig sind, bedeutet das Zusatzausgaben von jährlich mindestens 33 Millionen Euro. So erhielt auch eine zehnköpfige Flüchtlings-Familie in Leipzig laut eines Bescheids der örtlichen Ausländerbehörde von März 2017 rund 7.300 Euro im Monat, weil auch sie länger als 15 Monate auf den BAMF-Bescheid warten musste. Eine Behörden-Sprecherin wollte sich auf Anfrage nicht konkret zum Fall äußern, sagte aber: "Allgemein ist jedoch zu sagen, dass die Bescheide, die vom Landratsamt Landkreis Leipzig in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes erstellt werden, in ihrer äußeren Erscheinung dem Schriftstück entsprechen."

Inzwischen hat die Behörde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, weil der Bescheid im Internet aufgetaucht ist. Der Berliner Bundestagsabgeordnete Kai Wegner (CDU) fordert nun eine Gesetzesänderung. BamS sagte er: "Es ist ein Skandal, dass unsere Sozialhilfe manchen Flüchtlingsfamilien Einkünfte ermöglicht, von denen Normalverdiener nur träumen können. Hier fehlt mir jedes Verständnis. Die Gesetze müssen schnellstmöglich angepasst werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss für das gesamte Verfahren gelten - egal, wie lang es dauert."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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