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Familienministerium will "Nein heißt nein"-Regelung evaluieren

Archivmeldung vom 09.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung möchte den juristischen Grundsatz "Nein heißt nein" evaluieren. Das berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach soll geprüft werden, ob die aktuell geltenden Regelungen im deutschen Strafrecht den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechen. Ist dies nicht der Fall, müsste wohl nachgebessert werden.

Das Familienministerium hält die Evaluierung "für dringend erforderlich, um Aufschluss darüber zu bekommen, wie der Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis dieser Norm umgesetzt wird", sagte ein Sprecher des Hauses dem "Tagesspiegel". Die Istanbul-Konvention, die 2018 in Deutschland ratifiziert wurde, besagt, dass das Einverständnis sexueller Handlungen "freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person" gegeben werden müsse. "Nein heißt nein" als Grundsatz wurde 2016 ins deutsche Strafrecht eingeführt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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