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Oettinger: Koalitionsvertrag reicht zur Stabilisierung der Strompreise nicht aus

Archivmeldung vom 04.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Günther Oettinger (2007)
Günther Oettinger (2007)

Foto: Jacques Grießmayer
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat die im Koalitionsvertrag angekündigte Revision des deutschen Energierechts als "zu zaghaft" kritisiert: "Die Koalitionsvereinbarung reicht nicht aus, um die Strompreise auf einem vertretbaren Niveau zu stabilisieren. Und sie stellt auch nicht sicher, dass europäisches Wettbewerbsrecht eingehalten wird", sagte Oettinger im Interview mit dem "Handelsblatt".

In seiner jetzigen Form führe das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu "eklatanten Wettbewerbsverzerrungen", sagte Oettinger weiter. Die EU-Kommission werde deshalb noch vor Weihnachten ein Beihilfeverfahren gegen das EEG einleiten. Der deutsche Kommissar deutete an, in welche Richtung die Reform des EEG voraussichtlich gehen muss: Ausnahmen von der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen könnten künftig wahrscheinlich nur noch für eine ganze Branche oder gar nicht gewährt werden. Innerhalb einer Branche dürften Unternehmen nicht unterschiedlich behandelt werden.

Oettinger signalisierte zudem, dass die Subventionen für Windpark-Betreiber möglicherweise gekürzt werden müssen. Kapazitätsbeihilfen für konventionelle Gas- oder Kohlekraftwerke hält Oettinger für problematisch. Wenn die Bundesregierung großen Energieversorgern Beihilfen dafür zahle, dass diese Unternehmen Kraftwerkskapazitäten vorhalten, könne dies ein weiteres EU-Beihilfeverfahren zur Folge haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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