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CDU bekräftigt de Maizières Kritik an Kirchenasyl

Archivmeldung vom 03.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Franz Josef Jung (2014)
Franz Josef Jung (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der kirchenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Franz Josef Jung, hat die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (beide CDU) geäußerte Kritik an der Praxis des Kirchenasyls in deutschen Kirchengemeinden bekräftigt: "Ich teile die Auffassung des Bundesinnenministers. Wir müssen bei Asylfragen nach rechtsstaatlichen Regeln vorgehen, und es kann dabei über den Rechtsstaat hinaus kein gesondertes Kirchenrecht geben", sagte Jung der "Welt".

Diese Ablehnung, so der frühere Verteidigungsminister weiter, gelte "schon deshalb, weil es für genau die Fälle, um die es beim so genannten Kirchenasyl geht, in Deutschland Härtefallregeln und -kommissionen gibt." Widerspruch gegen die Position des Katholiken Jung kommt von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Deren Pressesprecher Matthias Kopp sagte der "Welt": "Unser Staat hat sich im Grundgesetz zu einem unbedingten Schutz der Menschenwürde verpflichtet. Trotz eines grundsätzlich gut funktionierenden Asylsystems gibt es leider immer wieder Fälle, in denen die besonderen Umstände eines Einzelfalls nicht ausreichend gewürdigt wurden und in denen dies für die Betroffenen dramatische Folgen haben kann."

In den meisten Fällen von Kirchenasyl gelinge es, so Kopp weiter, "gemeinsam mit den Behörden andere Lösungen als eine Abschiebung zu finden - und zwar nach Recht und Gesetz. Gemeinden, die nach sorgfältiger Prüfung Kirchenasyl gewähren, stellen sich also nicht über das Gesetz, sondern tragen dazu bei, den Menschenrechten zu ihrer Geltung zu verhelfen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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