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Kreise: Deutschland wird internationales Urheberrechtsabkommen vorerst nicht unterzeichnen

Archivmeldung vom 10.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt

Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA vorerst nicht unterzeichnen. Wie am Freitag aus Regierungskreisen verlautete, habe das Auswärtige Amt die schon erteilte Weisung zur Zustimmung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen.

Das Anti-Piraterie-Abkommen wurde im Januar von der EU, aber noch nicht von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet. So hatte auch Tschechien am Montag auf eine Ratifizierung verzichtet. Dort wolle man den Vertragstext zunächst näher analysieren, sagte ein Regierungssprecher. Deutschland wäre nach Tschechien und Polen bereits das dritte Land, welches die Ratifizierung des am 26. Januar von der Europäischen Union (EU) unterzeichneten Abkommens aussetzt.

Mithilfe von ACTA, einem multilateralen Abkommen, an dem die USA, die EU, Japan und mehrere weitere Länder beteiligt sind, sollen internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etabliert werden. Acta-Gegner werfen dem Abkommen vor, Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Privatsphäre oder Datenschutz zu missachten. Man befürchte eine Art Internetpolizei, die sämtliche Datenpakete durchleuchte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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