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Union: Kampf gegen Steuerumgehung verbessert

Archivmeldung vom 19.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Elster: Das Programm des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern (Symbolbild)
Elster: Das Programm des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern (Symbolbild)

Bild: Annamartha / pixelio.de

Heute haben CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler folgendes.

Antje Tillmann: "Wieder einmal zu spät haben wir das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie beschlossen. Dabei wäre Deutschland verpflichtet gewesen, die Steuervermeidungsrichtlinie schon zum 1. Januar 2020 umzusetzen. Der Bundesfinanzminister brachte den Gesetzentwurf mehr als zwei Jahre nicht ins Parlament ein.

Das Gesetz enthält ein rechtlich verpflichtendes Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung. Die erste Maßnahme dient der Regelung sogenannter hybrider Gestaltungen. Das sind Steuergestaltungen, bei denen es aufgrund eines unterschiedlichen Steuerrechtsverständnisses zweier Mitgliedstaaten zu legal vollständig unversteuerten Einkünften beim Steuerpflichtigen kommt. Zukünftig sind zum Beispiel Zinszahlungen ins Ausland nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie dort als Dividendeneinnahmen beurteilt und steuerfrei vereinnahmt werden können.

Mit dem zweiten Maßnahmenbündel modernisieren wir die Hinzurechnungsbesteuerung. Insbesondere haben wir das Beherrschungskriterium angepasst. Bisher musste eine ausländische, niedrigbesteuerte Tochtergesellschaft zu mehr als 50 % "deutsch"-beherrscht sein. Statt auf diese Inländerbeherrschung abzustellen, wird künftig eine gesellschafterbezogene Betrachtung des Beherrschungskriteriums durchgeführt. Künftig muss einem Steuerpflichtigen allein oder zusammen mit nahestehenden Personen am Ende des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder des Nennkapitals zuzurechnen sein. Alternativ muss ihm ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses zustehen.

Fritz Güntzler: "Bei der Hinzurechnungsbesteuerung haben wir außerdem den Aktivkatalog der hinzuzurechnenden Einkünfte angepasst. Dies betrifft insbesondere die Dividenden, die nunmehr grundsätzlich passive Einkünfte sind.

Wir haben zudem gefordert, die Niedrigsteuergrenze von derzeit 25 % auf 15 % zu senken. Deutschland als Hochsteuerland und Exportnation ist bei einer so hohen Grenze von Niedrigsteuerländern umgeben. 21 der 27 EU-Mitgliedstaaten besteuern Körperschaften mit weniger als 25 %. Das ignoriert der Bundesfinanzminister jedoch. Wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode weiter dafür einsetzen, die Niedrigsteuergrenze zu senken.

Die dritte Maßnahme betrifft schließlich die Reform der so genannten Wegzugsbesteuerung. Verzieht ein deutscher Steuerpflichtiger ins EU-Ausland, werden seine Kapitalgesellschaftsanteile besteuert. Dabei wird die Steuer festgesetzt und ewig gestundet. Zukünftig muss er die gestundete Steuer innerhalb von maximal 12 Jahren bezahlen.

Schließlich haben wir dieses Gesetzgebungsvorhaben dazu genutzt, im parlamentarischen Verfahren die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020 zu verlängern. Werden Steuerpflichtige nicht steuerlich beraten, müssen sie ihre Steuererklärung erst am 31. Oktober 2021 abgeben. Steuerlich beratene Steuerpflichtige müssen die Steuererklärung zum 31. Mai 2022 abgeben. Land- & Forstwirte müssen ihre Steuererklärung spätestens am 31. Oktober 2022 abgeben. "

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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