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Union: Strengere Rahmenbedingungen bei finanziellen Leistungen an die Länder im ÖPNV

Archivmeldung vom 23.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
ÖPNV (Symbolbild)
ÖPNV (Symbolbild)

Bild: Marlit Hartkopf / pixelio.de

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes sowie die Berichte des Bundesrechnungshofes zur Inanspruchnahme von Regionalisierungsmitteln im Jahr 2020 durch die Länder und über Kompensationszahlungen an die Länder von 2007 bis 2019 wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden beraten.

Dazu erklären Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher, und Rüdiger Kruse, zuständiger Berichterstatter:

Eckhardt Rehberg: "Der Bund hat die Länder im Jahr 2020 durch eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. Euro richtigerweise bei dem Ausgleich der durch die Corona-Pandemie entstandenen finanziellen Schäden im ÖPNV unterstützt. Allerdings war der Ausgleichbedarf mit 5 Mrd. Euro viel zu hoch angesetzt und die Länder haben im Jahr 2020 mit rd. 300 Mio. Euro nur einen Bruchteil ihres eigenen, zugesagten Anteils von 2,5 Mrd. Euro geleistet. Das ist nicht haltbar. Die Kompensation der Schäden im Jahr 2021 in Höhe von 1 Mrd. Euro ist daher an Bedingungen geknüpft. Die finanziellen Hilfen des Bundes fließen erst, wenn die Länder ihren zugesagten Anteil von 2,5 Mrd. Euro für das Jahr 2020 erbracht haben. Zudem erfolgt die Auszahlung gestaffelt und erst nach entsprechenden Nachweisen über die tatsächlichen Nachteile."

Rüdiger Kruse: "Wir haben die beiden Berichte des Bundesrechnungshofs zum Anlass genommen, nicht nur das Regionalisierungsgesetz um klarstellende Regelungen zu ergänzen. Vielmehr fordern wir die Bundesregierung bei künftigen Bund-Länder-Finanzierungen generell dazu auf, die Mittel an die Länder nur bedarfsgerecht auszuzahlen und für klare Regeln über die zu leistenden Berichtspflichten der Länder zu sorgen. Zudem ist dem Deutschen Bundestag regelmäßig über die erreichten Wirkungen solcher Unterstützungen zu berichten. Mir ist es wichtig, dass die Länder bei der Bewältigung der Pandemiekosten und bei der Aufrechterhaltung des Nahverkehrs unterstützt werden. Dabei müssen sie aber nun stärker in die Pflicht genommen werden und einen angemessenen eigenen Anteil erbringen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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