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Conterganopfer bekommen endlich Rechtssicherheit!

Archivmeldung vom 27.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Packung Contergan forte Bild: wikipedia.org
Packung Contergan forte Bild: wikipedia.org

Nach einem von den Regierungsfraktionen in dieser Woche in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf, sollen alle Leistungsbezieher der Conterganstiftung einen besonderen gesetzlichen Bestandsschutz für ihre Conterganrenten bekommen.

Ursächlich hierfür ist, dass ein jüngst durch die Stiftung eingeholtes Rechtsgutachten zu dem Ergebnis kam, dass Leistungen für viele ausländische Geschädigte keine hinreichende Rechtsgrundlage im entsprechenden Conterganstiftungsgesetz haben. Deshalb prüfte die Conterganstiftung pflichtgemäß eine Einstellung der Leistungen für alle brasilianischen Opfer und forderte diese zur Stellungnahme auf.

Hierzu erläutert Christian Stürmer, gewählter Betroffenenvertreter der Contergangeschädigten und zugleich Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.: "Als wir vom Contergannetzwerk davon erfuhren, habe ich die brasilianischen Geschädigten an die Rechtsanwältin Karin Buder vermittelt, die sich extrem stark engagiert hat." Weiter führt Christian Stürmer aus: "Nachdem die beiden zuständigen Fachpolitiker der Regierungsfraktionen im Bundestag, Ursula Schulte (SPD) und Stephan Pilsinger (CDU/CSU), von dem Problem erfuhren, haben sie sich spontan dazu entschlossen, ein Gesetz vorzuschlagen, wonach die Aberkennung von Leistungen für Conterganopfer nur noch bei vorsätzlich unrichtigen/unvollständigen Angaben bei Antragsstellung möglich ist."

Weiter sagt der Betroffenenvertreter Stürmer: "Von den Geschädigten zu verlangen, dem nachzugehen, was damals vor rd. 50 Jahren geschah, als ihre Eltern Leistungen bei der Stiftung beantragten, ist inakzeptabel." Heute sind die Conterganopfer rund 60 Jahre alt und bereiten sich auf ihren Lebensabend vor." Stürmer: "Der Staat hat gegenüber den Geschädigten nicht nur eigene Schuld, sondern auch die Haftung der Schädigungsfirma Grünenthal übernommen." Der Verbandsvorsitzende Stürmer abschließend: "Jetzt gibt es endlich Rechtssicherheit!" Näheres kann auf www.contergannetzwerk.de nachgelesen werden.

Quelle: Contergannetzwerk Deutschland e.V. (ots)


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