Regierungspläne für Plattformabgabe bleiben vage
Archivmeldung vom 15.08.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Charles Krüger (www.charleskrueger.de) / Eigenes Werk
Anders als es öffentliche Aussagen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in der Vergangenheit teils nahelegten, sind die möglichen Pläne für eine Digitalabgabe auf große Konzerne bislang unkonkret. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, über die der "Stern" berichtet.
Die Bundesregierung prüfe "derzeit unterschiedliche Ausgestaltungen
einer möglichen Abgabe für Online-Plattformen", heißt es darin.
Die
bislang geäußerten Aussagen Weimers zur angeblichen Höhe des Solis, zur
Auswahl der betroffenen Plattformen und zur Verwendung der Mittel
blieben "vollkommen substanzlos", sagte Misbah Khan,
Vizefraktionsvorsitzende der Grünen, dem "Stern". "Offenbar beschränkt
sich der von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer angedachte
Plattform-Soli bislang auf einen unverbindlichen Prüfauftrag."
Regierungshandeln erfordere mehr als Schlagzeilen und
Interviewauftritte, kritisierte Khan.
Denn wie genau der
Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag aussieht, ist unklar. Auch geht
aus der Antwort von Kulturstaatsminister Weimer nicht hervor, welche
Plattformen potenziell betroffen wären. Auf die Frage, was die
Bundesregierung unter dem Sammelbegriff "Online-Plattformen" verstehe
und welche gängigen Geschäftsmodelle digitaler Konzerne das beträfe,
verweist der Parteilose auf die laufende Prüfung. "Eine abschließende
Definition des Begriffs 'Online-Plattform' im Kontext des Prüfauftrags
liegt daher derzeit nicht vor."
Kulturstaatsminister Weimer hatte
zuvor dem "Stern" gesagt, man halte "einen Abgabesatz von zehn Prozent
für moderat und legitim". Dies wird in der Antwort der Bundesregierung
nicht bekräftigt. Die Höhe sei Teil der "laufenden Prüfung", ebenso eine
"steuerliche als auch eine nichtsteuerliche Ausgestaltung im Sinne
einer fiskalischen Sonderabgabe", die Bemessungsgrundlage, etwaige
Schwellenwerte, "sowie mögliche Auswirkungen dieser noch festzulegenden
Parameter auf die deutsche Wirtschaft". Eine Schätzung zu potenziellen
Einnahmen könne erst nach Festlegung der Parameter vorgenommen werden.
Die Prüfung umfasse außerdem eine "Bewertung der europarechtlichen
Vereinbarkeit", heißt es in dem Dokument.
Quelle: dts Nachrichtenagentur