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Glaser: Negativzinsen sollten bei der Steuer geltend gemacht werden können

Archivmeldung vom 15.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Albrecht Glaser (2020)
Albrecht Glaser (2020)

Bild: AfD Deutschland

Der Finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfreaktion Albrecht Glaser sieht es als ein Gebot der Rechtstaatlichkeit, etwaige Negativzinsen bei der Abgabe von Steuern geltend machen zu können. Die AfD-Fraktion brachte einen entsprechenden Antrag in den Bundestag ein: „Negativzinsen sind an sich ein Unding, aber die Politik muss angemessen mit dieser geldpolitischen Fehlentwicklung umgehen."

Glaser weiter: "Die Anerkennung von Negativzinsen als Verluste aus Kapitalvermögen ist steuersystematisch zwingend. Ein darauf gerichteter Antrag im Finanzausschuss, eine entgegenstehende Rechtsauffassung der Finanzverwaltung aufzugeben, ist ein elementares Gebot der Steuergerechtigkeit. Es bleibt daher unverständlich und muss als Verhöhnung der Steuerzahler bezeichnet werden, dass die Regierungsparteien sich dieser gebotenen Rechtsauffassung verweigern“, sagt Glaser.

Quelle: AfD Deutschland

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