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Rund ein Drittel weniger Asylanträge von minderjährigen Flüchtlingen

Archivmeldung vom 24.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Unbegleitete Minderjährige kosten im Schnitt 8.469 Euro pro Monat (Stand 2019). Zum Vergleich: Arbeitslose erhalten 424 Euro zzlg. ca. 400€ Miete pro Monat(Symbolbild)
Unbegleitete Minderjährige kosten im Schnitt 8.469 Euro pro Monat (Stand 2019). Zum Vergleich: Arbeitslose erhalten 424 Euro zzlg. ca. 400€ Miete pro Monat(Symbolbild)

Bild: Screenshot Youtube Video:" Bundesländer: Hohe Aufnahmekosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" (https://www.youtube.com/watch?v=rG118j6dt34) / Eigenes Werk

Die Zahl der Asylanträge unbegleiteter minderjährigen Flüchtlinge ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Das geht nach einem Bericht der Düsseldorfer "Rheinischen Post" aus ihr vorliegenden Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervor.

Demnach wurden beim Bamf zwischen dem 1. Januar und dem 31. August insgesamt 1908 Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es noch 3051 Asylanträge. Im gesamten Jahr 2018 waren es 4087. Damit nähert sich deren Zahl wieder dem Niveau vor der "Flüchtlingskrise" an. 2013 stellten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2485 Asylanträge. 2016 wurde die Rekordzahl von 35.939 Anträgen erreicht.

Durch die Asylanträge werden nicht alle einreisenden Minderjährigen erfasst. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamt war die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, die aus einem Nicht-EU-Land einreisten, dreimal so hoch. 12.201 Kinder und Jugendliche wurden aus diesem Grund unter Obhut des Jugendamts gestellt. Es werde deutlich, "dass ein relevanter Anteil der Kinder und Jugendlichen auf einen Asylantrag verzichtet", teilte das Bamf hierzu mit. Sie suchen mit ihren gesetzlichen Vertretern stattdessen einen anderen aufenthaltsrechtlichen Weg, bleiben beispielsweise erst einmal geduldet in Deutschland.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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