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Grüne wollen wegen Käfighaltung wieder vor das Verfassungsgericht ziehen

Archivmeldung vom 08.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach dem Beschluss des Bundesrates zur Beibehaltung der Käfighaltung von Legehennen planen die Grünen, erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Ulrike Höfken, sagte der "Saarbrücker Zeitung", 1999 habe Karlsruhe klare Anforderungen an die Haltung von Legehennen gestellt.

"Dabei ist die Käfighaltung eindeutig als nicht verfassungsgemäß beurteilt worden." Der Beschluss des Bundesrates verlängere jetzt "die vom Verfassungsgericht damals beanstandete Tierquälerei, und das ist nicht mehr im Sinne des Urteils".

Höfken sprach gegenüber der "Saarbrücker Zeitung" von einem "Rechtsbruch". Die Grünen würden daher prüfen, "wie man rechtlich in Karlsruhe dagegen vorgehen kann". Der Bundesrat hatte am Freitag in seiner Sitzung den Weg frei gemacht für die weitere Käfighaltung von Legehennen in Deutschland und so genannte Kleinvolieren zugelassen. Das Verbot der Käfighaltung sollte eigentlich Anfang 2007 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Saarbrücker Zeitung

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