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AfD-Demokratiestärkungsgesetz in BaWü für deutliche Senkung der Quoren für Volksanträge und Volksbegehren

Archivmeldung vom 05.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bernd Gögel (2018)
Bernd Gögel (2018)

Bild: AfD Deutschland

Einen weitreichenden Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung – das „Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg)“ – brachte die Fraktion der AfD in den Landtag von Baden-Württemberg ein. Zielsetzung ist es, die aktive politische Mitwirkung der Bürger zu stärken und der zunehmenden Politikverdrossenheit aktiv entgegen zu steuern.

„Zwar lässt die derzeitige Landesverfassung von Baden-Württemberg für bestimmte Anlässe und Entscheidungen der Landesregierung die Möglichkeit von Referenden und Volksabstimmungen zu, doch löst die heutige Regelung wegen der extrem hoch angesetzten Quoren und der kurzen Fristen zur Auslösung einer Volksgesetzgebung die Problematik der mangelnden Mitbestimmungsmöglichkeit nicht“, erläutert Bernd Gögel, AfD-Fraktionsvorsitzender im Stuttgarter Landtag. „An diesem Quorum in Höhe von 10 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung muss jede Initiative zur direkten demokratischen Mitbestimmung scheitern. Zudem wird die Möglichkeit zur Mitbestimmung zu stark reglementiert, indem bestimmte Bereiche des politischen Lebens wie die Steuern und Staatsausgaben umfassende Fiskalpolitik des Landes Baden-Württemberg von Referenden und Volksabstimmungen ausgegrenzt werden.“

Eine Änderung ist nach Ansicht der AfD-Fraktion nur durch eine konsequente Demokratisierung der politischen Strukturen zu erreichen, für die das „Demokratiestärkungsgesetz“ zielführende rechtliche Rahmenbedingungen bereitstellt. Der Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion sieht einerseits Elemente vor, welche die bestehenden direktdemokratischen Instrumente – Volksantrag und Volksbegehren – stärken und andererseits neu in der Verfassungsordnung zu verankernde direktdemokratische Verfahren – obligatorische und fakultative Referenden sowie obligatorische Verfassungsreferenden – einführen sollen. Besondere Erwähnung verdient hierbei die dem Volk eingeräumte Möglichkeit, auch über steuer- und finanzpolitische Sachfragen großer Bedeutung obligatorisch (zwingend) und mittelgroßer Bedeutung fakultativ (lediglich auf Verlangen) abzustimmen. Zukünftig soll dies daher auch Themen wie Steuern und Abgaben oder Besoldungsgesetze umfassen, die bislang ausgeschlossen sind.

Der AfD-Gesetzentwurf sieht vor, das Quorum für einen Volksantrag von derzeit 0,5 Prozent auf 0,1 Prozent und für ein Volksbegehren von derzeit 10 Prozent sogar auf 1 Prozent zu senken. Zudem soll die Frist für Unterschriftensammlung von sechs auf neun Monate erweitert werden. Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen würde dann für den Sieg sowohl bei einer Volksabstimmung über einfache Gesetze als auch bei Verfassungsänderungen ausreichen, bislang müssen dafür neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen wenigstens 20 Prozent der Wahlberechtigten respektive sogar die Mehrheit der Wahlberechtigten bei Verfassungsänderungen erreicht werden.

„Der Bürger will, kann und sollte mehr Demokratie wagen. Und: Man sollte ihn mehr Demokratie wagen lassen. Es wird höchste Zeit die politischen Strukturen für bürgerschaftliches Engagement und demokratische Teilhabe zu öffnen. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion – der mit gewissen Änderungen in vielen Bundesländern von den dortigen AfD-Landtagsfraktionen übernommen werden könnte und sollte – sieht hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen vor“, unterstreicht Emil Sänze, stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender.

Quelle: AfD Deutschland

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