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Sarrazin: Saarland und Bremen als Bundesländer auflösen

Archivmeldung vom 10.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat das Existenzrecht der Bundesländer Bremen und Saarland in Frage gestellt. Sarrazin sagte in einem Gespräch mit der Berliner Morgenpost: „Beide Länder haben es nicht geschafft, ihre Haushalte zu sanieren.“ Sie hätten als Haushaltsnotlagenländer ab 1993 Hilfe vom Bund erhalten – das Saarland sechs Milliarden Euro, Bremen mehr als acht Milliarden Euro.

Diese Hilfen seien dafür bestimmt gewesen, die Schulden abzubauen. Das sei nicht gelungen. Sarrazin meint, beide Länder hätten versagt und damit einen Anspruch auf weitere Hilfen verwirkt. Sie hätten vielmehr gezeigt, daß sie als Bundesländer nicht lebensfähig sind. Der Finanzsenator fordert Konsequenzen: „Jetzt ist aus meiner Sicht die bundesstaatliche Gemeinschaft aufgerufen, dafür zu sorgen, daß Bremen und Saarland in einem anderen Bundesland Aufnahme finden. Das ist nach Lage der Dinge für das Saarland Rheinland-Pfalz und für Bremen Niedersachsen.“

Zur Haushaltslage Berlins sagte Sarrazin: „Ich will gar nicht abstreiten, daß in Berlin Anfang der 90er Jahre Fehler gemacht wurden. Aber insgesamt hat Berlin seit Mitte der 90er Jahre einen strikten Konsolidierungskurs gefahren. Berlin ist in Sachen Haushaltssanierung in einer Bringschuld: Nur weil wir unseren Teil bringen, haben wir auch Anspruch auf Hilfen vom Bund.“ Berlin habe das Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Zinsen für Schulden abgebaut. 2007 will der Senat erstmals seit Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Allerdings muß die Hauptstadt wegen ihres großen Schuldenbergs allein im nächsten Jahr noch 2,5 Milliarden Euro neue Schulden für Zinszahlungen machen.

Sarrazin rechnet damit, „in den nächsten Tagen und Wochen“ einen Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bekommen. Das Urteil werde dann voraussichtlich drei bis vier Monate später fallen.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Morgenpost

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