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CSU gegen strafrechtliches Verbot von Ärztekorruption

Archivmeldung vom 26.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Johannes Singhammer Bild: Armin Linnartz / cducsu.de
Johannes Singhammer Bild: Armin Linnartz / cducsu.de

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem Ärzte als Freiberufler Geschenke und Vergünstigungen von Geschäftspartnern wie der Pharmaindustrie annehmen dürfen, ohne sich strafbar zu machen, wird möglicherweise ohne gesetzgeberische Folgen bleiben: Die CSU lehnte am Wochenende die Schaffung eines eigenen Strafrechtsparagraphen für Korruption im Gesundheitswesen ausdrücklich ab.

"Ich sehe hier keinen dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber", sagte Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) dem "Handelsblatt". "Handlungsbedarf hätte es nur gegeben, wenn der BGH wie einige Vorinstanzen entschieden hätte, dass Ärzte Amtsträger oder Beauftragte der Kassen sind. Dann hätte der Gesetzgeber die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte wieder herstellen müssen", sagte der Gesundheitsexperte der CSU. Das Urteil dürfe freilich kein Freibrief für Mediziner sein, sich Vorteile gewähren zu lassen, fügte Singhammer hinzu. Unehrenhaftes Verhalten könne aber schon heute mit dem Berufsrecht und dem Sozialrecht geahndet werden.

Auch Gesundheitsminister Daniel Bahr hatte das Urteil als Appell an Kassen und Ärzteschaft gewertet, verstärkt nach dem Berufs- und Sozialrecht gegen Fehlverhalten von Ärzten vorzugehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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