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Bremer Frauen-Senatorin will Mindestlohn für Prostituierte

Archivmeldung vom 12.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Moderne Prostituierte
Moderne Prostituierte

Foto: Juhu
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bremens Frauen-Senatorin Anja Stahmann (Grüne) hat einen Mindestlohn für die nach Schätzungen rund 400.000 Prostituierten in Deutschland ins Gespräch gebracht. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf eine Stellungnahme der Senatorin für eine Anhörung des Bundesfrauenministeriums zur Änderung des Prostitutionsgesetzes im Juni. "Im Verhältnis zu Kunden sollte geprüft werden, ob Mindestentgelte normiert werden können", zitiert "Bild" aus einer Stellungnahme der Senatorin.

Mit dem Mindestlohn solle z.B. für Prostituierte auf dem Straßenstrich "das Ausnutzen schwieriger Lebenslagen begrenzt werden", heißt es in der Begründung Stahmanns. Auf Nachfrage von "Bild" erklärte ein Sprecher der Senatorin gestern, es gehe darum zu prüfen, "wie die Möglichkeit von Mindestentgelten im Rahmen eines Prostitutionsgesetzes normiert werden könnte, um den Prostituierten hier entsprechende Möglichkeiten gegenüber ihren Kunden zu eröffnen".

Ein Vertreter des Polizeipräsidiums Frankfurt/Main hatte in der Anhörung darauf hingewiesen, dass viele Prostituierte bei "Einstiegspreisen für Oral- und Vaginalverkehr von 20-25 Euro" arbeiten müssten.

In ihrer Stellungnahme bei der Anhörung sprach sich die Bremer Senatorin zudem für eine Abschaffung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Prostituierten aus, wie das bisher im Prostitutionsgesetz geregelt ist. Wenn Prostituierte z.B. in einem Sexclub beschäftigt würden, sei es unklar, "welchen arbeitsvertraglichen Pflichten" sie nachkommen müssten. Das gelte z.B. für die Frage, welche sexuellen Praktiken sie anbieten müssten und ob sie auch Kunden ablehnen dürften. Stahmann: "Insgesamt verträgt sich das Konzept, Prostitution in weisungsabhängiger Position auszuüben, nicht mit dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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