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Berlins Sozialsenatorin Breitenbach (Linke) kündigt neue Standards in Wohnungslosenunterbringung an

Archivmeldung vom 27.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Elke Breitenbach (2017)
Elke Breitenbach (2017)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) will die Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Berlin neu organisieren. Im Gespräch mit der Tageszeitung "nd.DerTag" erklärte die Senatorin, dass die bisherige Trennung zwischen bezirklicher und landeseigener Unterbringung neu geregelt werden soll.

Aktuell seien laut Breitenbach 38.000 Menschen provisorisch untergebracht, die sich als wohnungslos gemeldet haben. Betroffen von der Neuregelung seien auch 12.000 Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel, die keinen Wohnraum erhalten, sowie Obdachlose und Menschen, die zum Beispiel bei Verwandten unterkommen.

Laut dem neuen Konzept soll eine Software helfen, die nun als Pilotprojekt startet: "Es gibt ein Programm, in das man eingibt: Suche Unterkunft für Familien oder für Frauen, für eine Mutter im Rollstuhl, also barrierefrei, minderjährige Kinder, die einen kurzen Schulweg brauchen, und so weiter. Dann bekommt man alle Möglichkeiten, wo diejenigen untergebracht werden können", sagte Breitenbach. Wichtigstes Ziel müsse sein, Menschen bedürfnisgerecht unterzubringen.

Viele bezirkliche Unterkünfte bieten nach Aussage Breitenbachs nicht die nötigen sozialen Angebote, die Menschen bräuchten, um sich für Beratung zu öffnen. "Man bringt Menschen vorbehaltlos unter. So, dass sie sich erst mal um sich selbst kümmern können. Dann kommen sie an einen Punkt, an dem sie offen sind für Beratungen, und bereit, ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen", erklärte Breitenbach gegenüber "nd". Die Sozialsenatorin will die bezirkliche Unterbringung nach den Anforderungen der Unterkünfte des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ausrichten. Die seien mit Verträgen an Mindeststandards gebunden und unterlägen regelmäßigen Kontrollen. Zudem müssen sie Sozialangebote und Beratungsmöglichkeiten nachweisen.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)

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