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Wehrbeauftragter Königshaus: Affäre um "Gorch Fock" noch nicht abgeschlossen

Archivmeldung vom 25.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hellmut Königshaus Bild: FDP-Bundestagsfraktion
Hellmut Königshaus Bild: FDP-Bundestagsfraktion

Für den Wehrbeauftragten des Bundestags, Hellmut Königshaus (FDP), ist die Affäre um das Segelschulschiff "Gorch Fock" noch immer nicht komplett abgeschlossen. Es gebe noch "wenige Restfragen". "Ich behalte natürlich die weitere Entwicklung im Auge", sagte der FDP-Politiker der Tageszeitung "Die Welt".

Vor gut einem Jahr hatte Königshaus nach einem tödlichen Unfall an Bord der Dreimastbark einen Brief an den Verteidigungsausschuss geschrieben und auf mehrere Missstände hingewiesen, in deren Folge letztlich der Kommandant des Schiffes suspendiert wurde. "Es hat sich klar gezeigt, dass sich nichts von dem, was ich vorgetragen hatte, voreilig oder übertrieben war, wie manche gemutmaßt hatten", sagte Königshaus der Zeitung. Manches habe der Marine-Inspekteur in seinem Abschlussbericht sogar noch härter beurteilt als sein Amt. Inzwischen habe es eine ganze Reihe von Verbesserungen gegeben, um die Sicherheit an Bord zu erhöhen. "Damit bin ich weitestgehend zufrieden", sagte Königshaus. Allein dieser Vorgang fülle in seinem Amt mehr als acht Ordner.

"Mir geht es darum, die Bundeswehr jeden Tag ein bisschen besser zu machen", sagte der Wehrbeauftragte, der am Dienstag seinen zweiten Jahresbericht vorgelegt hat. Darin erwähnte er auch Differenzen mit Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU). "Es gab einen Konflikt über die Reichweite der Befugnisse des Wehrbeauftragten", sagte Königshaus. "Hintergrund war, dass meinem Amt Informationen zu Einzelfällen trotz Nachforderung nicht zugänglich gemacht wurden." Daraufhin habe es aus der Ministerialbürokratie den Einwand gegeben, dem Wehrbeauftragten ständen diese Informationen nicht zu. Begründung: Er dürfe nicht tätig werden, wenn dem Parlament zu einem Sachverhalt schon Informationen mitgeteilt worden seien. "Wenn die Verfassung mir den Schutz der Grundrechte der Soldaten überträgt, nehme ich diese Verantwortung ernst", betonte Königshaus. "Daran lasse ich mich auch vom Verteidigungsministerium nicht hindern." Inzwischen habe er den Streit mit dem Minister aber beigelegt, sagte der FDP-Politiker. "Wir haben uns nun verständigt, dass ich weiter alle Informationen bekomme, so wie es im Gesetz steht. In dem Punkt bin ich auch zu keinem Kompromiss bereit."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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