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NRW-Arbeitsminister will deutlich höhere Bußgelder für Arbeitszeitverstöße in Schlachthöfen

Archivmeldung vom 16.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karl-Josef Laumann (2018)
Karl-Josef Laumann (2018)

Foto: © Günter Seggebäing, CC BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Fleischindustrie zu verbessern. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf ein Schreiben, das Laumann an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und verschiedene Bundesminister adressiert hat.

Darin heißt es: "Die Zustände sind weder mit einem christlichen Menschenbild noch mit einer sozialen Marktwirtschaft vereinbar." Er könne das nicht weiter hinnehmen "und ich appelliere eindrücklich an Sie, sich dieses Problems anzunehmen."

Laumann unterbreitet der Bundesregierung "sechs ganz konkrete Vorschläge", wie die Situation verbessert werden könne. So fordert der CDU-Politiker, das mögliche Bußgeld bei Arbeitszeitverstößen von bislang maximal 15.000 Euro auf künftig 30.000 Euro zu erhöhen. Zudem sollten die behördlichen Kontrollbefugnisse in Sachen Unterbringung ausgeweitet werden, sodass künftig auch privat vermietete Wohnungen überprüft werden können.

Der Landesminister bittet darum, "zeitnah Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, um die Situation der Beschäftigten der Fleischwirtschaft schnell und strukturell zu verbessern und so einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten". Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will an diesem Montag selbst Vorschläge ins sogenannte Corona-Kabinett einbringen, um das Arbeitsschutzgesetz zu ändern. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet betonte im Interview mit der "NOZ": "Arbeitsbedingungen müssen unseren Gesetzen entsprechen und nicht etwa durch Leiharbeitsunternehmungen unterlaufen werden."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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