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Gesetzentwurf zu Familiennachzug derzeit in Ressortabstimmung

Archivmeldung vom 05.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Einwanderer (Symbolbild)
Einwanderer (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Das bestätigte Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, der "Passauer Neue Presse". Dieser solle die entsprechenden Vorgaben des Koalitionsvertrags umsetzen.

"Der auf der Koalitionsvereinbarung fußende Gesetzentwurf trifft eine sachgerechte Interessenabwägung" verteidigte Mayer (CSU) den Plan gegen Kritik der Opposition: "Der Familiennachzug wurde grundsätzlich schon bisher nur Angehörigen der Kernfamilie gewährt, das heißt dem Ehepartner, dem minderjährigen ledigen Kind und den Eltern eines in Deutschland lebenden Minderjährigen, wenn sich kein sorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält. Die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sieht keine Abweichung von diesem Grundsatz vor." Bei der Frage der Integration von Schutzsuchenden ist laut Mayer zwischen den verschiedenen Gruppen zu differenzieren.

"Auf der einen Seite stehen Asylberechtigte und Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind. Ihnen wird uneingeschränkt Familiennachzug gewährt. Auf der anderen Seite stehen subsidiär Schutzberechtigte, also Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus. Ihnen wird nur Schutz auf Zeit gewährt, und der Schutz entfällt mit dem Ende der Bedrohungssituation." Der Integrationsbedarf beider Gruppen sei daher unterschiedlich, sagte Mayer im Interview mit der "Passauer Neue Presse": "Die geplante Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten greift genau diesen Unterschied auf und sieht für diese Gruppe eine andere gesetzliche Regelung als für die Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlinge nach der Genfer Konvention vor."

Die Kritik, durch die Begrenzung des Familiennachzug für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten auf tausend pro Monat gleiche das Auswahlverfahren einer Lotterie, wies Mayer zurück. "Der Gesetzentwurf sieht vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus humanitären Gründen unter Berücksichtigung von Integrationsaspekten zu gewähren. Das ist keine `Lotterie`", sagte er der "Passauer Neue Presse".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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