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Kaum Chance auf Entschädigung nach Corona-Infektion

Archivmeldung vom 02.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Daumen runter: Rating-Zwerg kritisiert Deutschland. Bild: pixelio.de/B.Thorn
Daumen runter: Rating-Zwerg kritisiert Deutschland. Bild: pixelio.de/B.Thorn

Wer von anderen fahrlässig mit Corona infiziert wird, hat kaum Chancen auf eine Entschädigung. "Betroffene müssen genau darlegen können, wo sie sich angesteckt haben, wenn sie Schadensersatz fordern wollen", sagte die Rechtsanwältin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Elke Weidenbach, dem Focus.

Um Ansprüche geltend machen zu können, müsse der Verursacher zweifelsfrei feststehen. Der Münchner Rechtsanwalt und Medizinrechtsexperte des Deutschen Anwaltvereins, Rudolf Ratzel, sagte, dass das in der Praxis "fast unmöglich" sei, "weil man jeden Tag mit zu vielen Menschen Kontakt hat, die theoretisch alle als Infektionsquelle infrage kommen".

Besser sind dagegen die Aussichten bei Fällen von grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz. Etwa wenn jemand "offensichtlich und vorsätzlich gegen eine amtlich angeordnete Quarantäne verstößt", so der Medizinrechtsexperte. Würden solche Anordnungen aus Schutzgesetzen missachtet, kehre sich die Beweislast um. "Eine Kommune könnte zum Beispiel Schadensersatz für notwendige Massentests der Bevölkerung in Rechnung stellen." Ratzel sagte außerdem, dass solche Verstöße auch strafrechtlich als Körperverletzung geahndet werden könnten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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