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Leutheusser-Schnarrenberger: Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes "zu vage"

Archivmeldung vom 06.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (2017)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die frühere Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), kritisiert die geplanten Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes als unzureichend. Die Neufassung sei zwar der richtige Ansatz, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger am Freitag im Inforadio vom rbb. Allerdings sind die Ergänzungen aus Sicht der FDP-Politikerin zu vage.

Ihr fehle unter anderem eine festgeschriebene Informationspflicht, so Leutheusser-Schnarrenberger. Es reiche nicht, dass die Bundeskanzlerin Pressekonferenzen und Podcasts mache, sondern es müsse auch in den Länderparlamenten über die Begründung der Maßnahmen sachlich diskutiert werden.

"[...] Denn hier gehts ja darum, dass wir gemeinsam aus der Krise rauswollen. Rechtsverordnungen und Verfügungen, die vor Ort erlassen werden, müssen begründet werden, das muss für den Bürger nachvollziehbarer sein. Deshalb finde ich eine Unterrichtungspflicht der Regierungen an die Parlamente wichtig - die ist zum Beispiel nicht vorgesehen in dem neuen Gesetzentwurf."

Zudem kritisierte die frühere Bundesjustizministerin, dass Entschädigungen in den Neuerungen nicht klar geregelt werden. Das gelte besonders für die vielen Gastronomen, Bars und andere touristische Einrichtungen. Entschädigungen seien in dem Bereich im Moment "eine Ermessensentscheidung der Regierung". Das gehöre aber unbedingt auch in ein neues Gesetz.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)


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