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Regierung weist Bericht über mangelhafte Maskenlieferungen zurück

Archivmeldung vom 02.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Logo
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Bericht über die Lieferung mangelhafter Masken an Pflegeheime und andere Einrichtungen zurückgewiesen. Man habe sämtliche aufgrund der Pandemiesituation beschaffte partikelfiltrierende Halbmasken in einem standardisierten, zweistufigen Verfahren qualitätsgeprüft, teilte das Ministerium am Mittwoch mit.

Damit sollte ihre Eignung als Infektionsschutz insbesondere im Gesundheitssektor sichergestellt werden. Die Qualitätsprüfungen seien von "renommierten Prüfinstituten" durchgeführt worden. "Die zur Verfügung gestellten Schutzmasken entsprechen allen Anforderungen der Testprozeduren, die Grundlage für eine Nutzung zum Infektionsschutz sind", so das Ministerium.

Nur im Falle eines positiven Testergebnisses sei die Auslieferung der Ware erfolgt. Insgesamt habe man über 30.000 Pflegeeinrichtungen insgesamt rund 97 Millionen partikelfiltrierende Halbmasken und rund 194 Millionen Community-Masken zur Verfügung gestellt. Die "Zeit" hatte zuvor berichtet, dass gelieferte Masken zum Teil fast die Hälfte der Partikel durchließen, die sie eigentlich herausfiltern sollten. Die Wochenzeitung hatte Masken, die das BMG vor Pflegeheimen, Sozialstationen und Tagespflegeeinrichtungen des hessischen Arbeiter-Samariter-Bundes abgestellt hatte, durch ein Karlsruher Unternehmen testen lassen. Manche Masken sollen demnach 44 Prozent der Partikel bei dem üblichen Test mit Kochsalz einfach durchgelassen haben. Das Gesundheitsministerium teilte jetzt mit, dass das Institut keine für die Überprüfung von Medizinprodukten sogenannte benannte Stelle sei. Man sei aber bereit, die untersuchten Masken "in einer dafür vorgesehenen Einrichtung" zu prüfen, so das BMG. Wenn die Beanstandungen berechtigt seien, tausche man die Masken um.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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