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Zeitung: Berlin profitiert am stärksten vom Länderfinanzausgleich

Archivmeldung vom 08.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Berlin
Wappen von Berlin

Berlin hat mit deutlichem Abstand von allen Bundesländern am stärksten vom Länderfinanzausgleich profitiert. Von den seit 1990 rund 128 Milliarden Euro eingezahlten Geldern erhielt das Land etwas mehr als 45 Milliarden Euro. Das ergibt sich aus einer Aufstellung der Bundesregierung, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Sachsen, das den zweithöchsten Betrag erhalten hat, wurde mit gut 17 Milliarden Euro unterstützt und liegt somit deutlich hinter der Hauptstadt. An dritter Stelle befindet sich Sachsen-Anhalt mit gut zehn Milliarden Euro. Schleswig-Holstein ist das Empfängerland, das am wenigsten von dem Mechanismus profitiert hat. Es erhielt insgesamt etwa 2,4 Milliarden Euro. Der Länderfinanzausgleich soll dazu beitragen, die Lebensverhältnisse in allen Teilen der Bundesrepublik anzugleichen.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Finanzexpertin Barbara Höll hervorgeht, haben unterm Strich lediglich fünf Länder eingezahlt: Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Die letzteren drei haben davon den Löwenanteil getragen, wobei Hessen mit 38,465 knapp zwei Milliarden Euro mehr als Bayern und drei Milliarden Euro mehr als Baden-Württemberg aufbringen musste. Hamburg zahlte gut 5,2 Milliarden Euro und Nordrhein-Westfalen etwas mehr als 11,1 Milliarden Euro ein.

Die Zahlen untermauern die Position Hessens und Bayerns. Die beiden Länder wollen voraussichtlich im Februar eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Berlin wird erst seit 1995 bei dem Umverteilungsmechanismus berücksichtigt. Erst seitdem gibt es einen gesamtdeutschen Finanzausgleich. Bis 1990 galt die Regelung lediglich für westdeutsche Länder. Zwischen 1991 und 1994 hatten Ost und West getrennte Ausgleichssysteme. Die derzeit gültige Regelung wurde 2005 einvernehmlich von Bund und allen Ländern beschlossen. Sie gilt bis Ende 2019.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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