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NRW-FDP fordert Gleichstellung von homosexuell verbundenen Beamten mit traditionell verheirateten Beamten

Archivmeldung vom 21.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die nordrhein-westfälische FDP dringt auf eine rechtliche Gleichstellung von traditionell verheirateten mit homosexuellen Beamten, die sich für eine eingetragene schwule oder lesbische Lebenspartnerschaft entschieden haben.

Das berichten die in Essen und Dortmund erscheinden Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochsausgabe). "Wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, sollte der Staat dies würdigen. Auch bei schwulen oder lesbischen Beamtinnen und Beamten", sagte FDP-NRW-Generalsekretär Christian Lindner den Zeitungen. Die Gleichstellung solle möglichst noch vor den Landtagsneuwahlen im Mai erfolgen.  "Wenn dies mit der CDU jetzt nicht zu machen ist, wird  dies ein wichtiges Detail für die Koalitionsverhandlungen nach 2010", kündigte Lindner gegenüber den WAZ-Titeln an. Das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes hat   seit Jahren geregelt, das gleichgeschlechtliche Partner wechselseitig Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Allerdings besteht auch eine gegenseitige Unterhaltspflicht. "Das nordrhein-westfälische Beamtenrecht ignoriert diese neue Rechtslage bereits zu lange", so FDP-Politiker Lindner. Ergebnis sei eine "unfaire Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten im Öffentlichen Dienst". Während der Partner eines verstorbenen Lehrers im Angestelltenverhältnis Hinterbliebenenvorsorgung erhalte, würde der Partner eines beamteten Lehrers keine Unterstützungsleistung erhalten.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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