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Vize-Unionsfraktionschef Franz Josef Jung begrüßt Kopftuch-Urteil

Archivmeldung vom 25.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Franz Josef Jung Bild: bundesregierung.de
Franz Josef Jung Bild: bundesregierung.de

Der für Kirchenfragen zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz Josef Jung, hat das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts begrüßt, wonach eine muslimische Krankenschwester in einem kirchlichen Krankenhaus kein islamisches Kopftuch tragen darf. "Ich halte das Urteil für richtig", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger".

"Denn eine kirchliche Einrichtung darf verlangen, dass die Neutralität gewahrt wird. Es macht einen Unterschied, ob es sich um eine staatliche oder eine kirchliche Einrichtung handelt." Insofern gehe der Richterspruch in Ordnung.

Muslime: Kopftuch-Urteil "Rückschlag für Integrationspolitik in Deutschland"

Zentralratsvorsitzender Mazyek bedauert Richterspruch des Bundesarbeitsgerichtes als "menschlich tragisch und sozial bedauerlich" Osnabrück.- Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) bedauert das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt als "Rückschlag für die Integrationspolitik in Deutschland". Für die betroffene Krankenschwester, die gegen das Kopftuchverbot ihres Arbeitgebers, die evangelische Kirche, geklagt hatte, sei das Urteil "eine persönliche Tragödie", sagte Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Sie hat viele Jahre für diesen Arbeitgeber gearbeitet. Dass sie dies nun nicht mehr darf, weil sie ein Kopftuch trägt, ist menschlich tragisch und auch sozial bedauerlich." Insgesamt sei das Urteil allerdings "erwartbar" gewesen, stehe es doch "in einer Reihe mit weiteren Richtersprüchen, die den Sonderstatus der Kirchen in Deutschland bestätigen", so Mazyek. "Alles andere wäre eine echte Überraschung gewesen." Das Urteil habe "auch eine Schlagseite, was integrationspolitische Signale angeht". Man müsse die Frage stellen, so Mazyek weiter, "inwiefern ein solche Rechtsprechung noch zeitgemäß" sei. "Heutzutage ist es Aufgabe von erfolgreichen Unternehmen, sich weltoffen aufzustellen", schloss der ZMD-Chef.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger - Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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