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Klöckner: Staatliche Hilfe muss bei Dürre Ausnahme bleiben

Archivmeldung vom 28.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Julia Klöckner (2017)
Julia Klöckner (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Staat soll nach Ansicht von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) bei Extremwetter und Ernteausfällen nur in Ausnahmesituationen finanzielle Hilfen für Betroffene anbieten.

"Staatliche Hilfe muss die Ausnahme bleiben – für Schadereignisse nationalen Ausmaßes. Außerdem gehe ich nicht davon aus, dass Ernteausfälle zur Regel werden, wohl aber, dass wir vermehrt mit Extremwetter zu tun haben werden", sagte Klöckner dem Nachrichtenmagazin Focus.

Im Dürresommer 2018 hatten Bund und Länder Hilfszahlungen von 340 Millionen Euro an die von Ernteausfällen betroffenen Landwirte gezahlt. Wie andere Branchen auch sei die Landwirtschaft gefordert, sich auf den Klimawandel einzustellen und über den Anbau neuer Sorten nachzudenken, so die Landwirtschaftsministerin weiter. "Landwirte können Beregnungsanlagen installieren und wissenschaftliche Erkenntnisse über standortangepasste Anbautechniken sowie neue Züchtungen von widerstandsfähigeren Pflanzen nutzen. Sie können spezielle Sommerfrüchte säen, die die noch vorhandene Winterfeuchtigkeit am besten ausnutzen, beziehungsweise die Früchte recht früh säen, um die Winterfeuchtigkeit optimal zu nutzen. Oder sie können trockenstress-tolerante Sorten auswählen", sagte Klöckner dem Nachrichtenmagazin Focus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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