Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Union nimmt Kinderpornografie als Vorwand für Vorratsdatenspeicherung

Union nimmt Kinderpornografie als Vorwand für Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 13.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Sozialfotografie [►] StR, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Sozialfotografie [►] StR, on Flickr CC BY-SA 2.0

Politiker von CDU und CSU fordern schnelle Lösungen für eine bessere Nutzung von gespeicherten Daten - offiziell begründet mit einer wirksamen Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet. "Die Defizite bei der Strafverfolgung im Bereich Kinderpornografie zeigen besonders drastisch, dass die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für eine effektive Strafverfolgung unverzichtbar ist", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), der "Passauer Neuen Presse".

Mayer verwies darauf, dass wegen einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster Telekommunikationsunternehmer zurzeit diese Speicherung verweigern würden. "Deswegen entstehen bei der Verfolgung schwerster Kriminalität erhebliche Ermittlungslücken. Das ist unerträglich!", sagte der CSU-Politiker. "Unser Ziel bleibt es, bei allem Respekt für die unabhängige Justiz, die "Vorratsdatenspeicherung" so bald wie möglich wieder zugänglich zu machen", erklärte Mayer. Das Bundeskriminalamt hatte beklagt, dass es mangels ausreichender Speicherfristen von Daten im vergangenen Jahr in 8.400 Fällen von Kinderpornografie die Ermittlungen habe einstellen müssen. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), forderte Konsequenzen: "Die Zahlen aus dem Bundeskriminalamt sind erschreckend", sagte er.

Hinter jedem einzelnen Fall der Verbreitung von Kinderpornografie stehe das Schicksal eines Kindes, das missbraucht wurde. Mit dem Leid von missbrauchten Kindern dürften keine Geschäfte gemacht werden. "Wenn uns Ermittler immer wieder sagen, dass sie Mindestspeicherfristen brauchen, um Kinderpornografie im Netz aufzuklären, dann nehmen wir das sehr ernst", sagte er. Die IP-Adresse sei oft die einzige Spur zu den Tätern. "Wir brauchen daher dringend endlich funktionierende und rechtlich umsetzbare Speicherfristen, damit Ermittler Kinderschändern das Handwerk legen können. Aus unserer Sicht sollten wir schnellstens nach Lösungen ! suchen", erklärte Harbarth.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte rannte in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige