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Regierung stoppt kurzfristige Kündigungen von Strom- und Gasfirmen

Archivmeldung vom 17.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Bundesregierung
Die Bundesregierung

Von Bundesregierung.Der ursprünglich hochladende Benutzer war LSDSL in der Wikipedia auf Deutsch.Later version(s) were uploaded by Schuhpuppe in der Wikipedia auf Deutsch. - http://styleguide.bundesregierung.de/Übertragen aus de.wikipedia nach Commons.(Originaltext: extrahiert aus: [1]), Gemeinfrei, Link

Die Bundesregierung will Strom- und Gaskunden besser vor Preisschüben schützen. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf einen Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes.

Versorger sollen demnach die Einstellung ihres Betriebs künftig drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur ankündigen - und zeitgleich betroffene Kunden und Netzbetreiber schriftlich informieren. Haushaltskunden sollen so die Chance haben, sich rechtzeitig einen neuen Anbieter zu suchen. Versorger, die gegen die Auflage verstoßen, sollen hohe Bußgelder zahlen. In der Energiekrise waren die Einkaufspreise an den Strombörsen drastisch gestiegen.

Zahlreiche Stromversorger, vor allem Billiganbieter, gingen in der Folge pleite und konnten Hunderttausende Verbraucher teils über Nacht nicht mehr bedienen. Die Betroffenen wurden automatisch von ihren örtlichen Grundversorgern weiter mit Elektrizität beliefert. Einige berechneten den Neuzugängen Wucherpreise. Laut dem neuen Gesetzentwurf sind solche erhöhten Tarife künftig nur noch für drei Monate zulässig.

Danach müssen Neu- und Bestandskunden gleichbehandelt werden. Und auch in den ersten drei Monaten sollen die Preise nach oben begrenzt sein. Wie stark, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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