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Unionsfraktion gegen Barley-Vorstoß zu Maklerkosten

Archivmeldung vom 15.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Elisabeth Winkelmeier-Becker (2013), Archivbild
Elisabeth Winkelmeier-Becker (2013), Archivbild

Foto: Frank Baquet
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorstoß von Verbraucherministerin Katarina Barley (SPD), beim Haus- und Wohnungskauf die Maklerkosten auf den Verkäufer zu übertragen, stößt beim Koalitionspartner Union auf Ablehnung.

Die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben), starre Vorgaben des Gesetzgebers würden oft nicht weiterhelfen. "Das gutgemeinte Anliegen des Gesetzgebers, die Käufer zu entlasten, funktioniert in der Praxis nicht, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten plus Nebenkosten auf den Kaufpreis aufschlägt."

Außerdem sei eine Übertragung des bei Vermietungen bereits eingeführten "Bestellerprinzips" auf den Immobilienverkauf im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD nicht vorgesehen. Mehr Flexibilität in Regionen, wo es sehr hohe Provisionen zu Lasten der Käufer gebe, wäre allerdings wünschenswert. Winkelmeier-Becker forderte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auf, gemeinsam mit den Ländern eine Reform der Grunderwerbsteuer anzugehen. Das wäre ein besser Hebel, um die Verbraucher von hohen Nebenkosten beim Immobilienkauf zu entlasten. "Das ist im Gegensatz zur Verschiebung der Maklerkosten im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich vereinbart. Hier warten wir auf einen Vorschlag von Finanzminister Scholz." Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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