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Ahrendt: Bei der Sicherungsverwahrung sind auch die Länder gefordert

Archivmeldung vom 09.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Christian Ahrendt / Bild: christian-ahrendt.de
Christian Ahrendt / Bild: christian-ahrendt.de

„Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank ist für die FDP-Bundestagsfraktion von überragendem Wert. Wir machen uns daher solche Forderungen nicht zu Eigen.“ Wir begrüßen die Unterstützung der Länder für die Reformvorschläge zur Sicherungsverwahrung. Das Bund-Länder-Fachgespräch hat deutlich gezeigt, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen die rechtlichen Möglichkeiten des Bundesgesetzgebers ausschöpfen. Deswegen brauchen wir keine weitere Diskussion über das Thema der nachträglichen Sicherungsverwahrung, sondern ein schnelles Gesetzgebungsverfahren, für den Schutz der Bevölkerung."

"Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Bundesländer einen eigenen gesetzlichen Spielraum haben. Die Länder sind nun gefordert, ihre Landesunterbringungsgesetze dahingehend zu prüfen, ob Gewalt- und Sexualstraftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, in psychiatrischen Anstalten untergebracht werden können. Denn unter den Begriff der psychischen Krankheit können Persönlichkeitsstörungen von gefährlichen Straftätern fallen. Insbesondere bei Sexualtätern kann man von psychischen Störungen ausgehen, wobei jeder Fall einzeln geprüft werden müsste.“

Quelle: FDP

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