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Arbeitsminister Heil kündigt Gesetz für die Einbeziehung Selbstständiger in die Rente an

Archivmeldung vom 06.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Selbstständige per Gesetz dazu verpflichten, privat oder über die gesetzliche Rentenversicherung fürs Alter vorzusorgen. "Ich werde Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen", sagte Heil der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Wir haben drei Millionen Selbstständige in Deutschland, die im Alter nicht abgesichert sind", sagte Heil. Künftig müssten Selbstständige entweder "Mitglied in einem Versorgungswerk sein, wie beispielsweise Ärzte und Anwälte, durch die Rürup-Rente abgesichert sein oder eben in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten", sagte der SPD-Politiker. "Auch für Selbstständige muss gelten, dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist. Deshalb ist es auch für Selbstständige wichtig, dass wir vorher die Grundrente einführen", sagte Heil.

Arbeitsminister Heil: "Diese Koalition wird eine Einigung bei der Grundrente zustande bringen"

Die Grundrente wird nach den Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) trotz Koalitionsstreits in dieser Legislaturperiode eingeführt. "Ja, diese Koalition wird eine Einigung bei der Grundrente zustande bringen, und ich bin entschlossen, meinen Beitrag dazu zu leisten", sagte Heil der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Ich werde im Mai meinen Gesetzentwurf vorlegen, und dann werden wir verhandeln", sagte der SPD-Politiker. Er beharrte zugleich darauf, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung einzuführen. "Diejenigen, die die Grundrente bekommen werden, haben sie sich verdient. Diesen fleißigen Leuten sollten wir eine bürokratische Bedürftigkeitsprüfung ersparen", sagte Heil. Er stellte den Wortlaut des Koalitionsvertrags in Frage, der eigentlich eine solche Prüfung vorschreibt. "Der Koalitionsvertrag ist an dieser Stelle widersprüchlich", sagte Heil. Denn die Rentenversicherung kenne grundsätzlich keine Bedürftigkeitsprüfung. "Die Grundrente ist ja nicht bedingungslos, sondern das Ergebnis von Lebensleistung", betonte der Minister. "Wir reden etwa über Friseurinnen, Lagerarbeiter und Altenpflegehelferinnen, die 35 Jahre gearbeitet haben und nur aufgrund von niedrigen Löhnen im Alter nicht mehr bekommen als die, die nie gearbeitet haben."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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