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Kristina Schröder: Hausfrau ist weder Leitbild noch Feindbild

Archivmeldung vom 06.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kristina Schröder / Bild: bmfsj.de
Kristina Schröder / Bild: bmfsj.de

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat die Kritik an ihrer angeblich ineffektiven Familienpolitik zurückgewiesen. "Familien sind keine ökonomische Verfügungsmasse", schreibt sie in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Hausfrau sei "nicht mehr das alleinige Leitbild christlich-liberaler Familienpolitik. Aber eben auch nicht das Feindbild." Es gebe in Deutschland genauso viele Familien, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause betreuen wollten, wie es Familien gebe, die einen Kita-Platz brauchten.

Frau Schröder hebt hervor: "Ich empfinde es als eine Frechheit, den einen zu sagen, ihr macht es richtig und den anderen, ihr macht es falsch." Natürlich könne man Familienpolitik als Instrument der Arbeitsmarktpolitik begreifen. "Nur: Was die Familien eigentlich selbst wollen, das spielt dann keine Rolle mehr. Und alle diejenigen Familien, die einfach nicht so leben wollen, wie Herr Steinbrück und Frau Künast das gerne hätten, für deren Lebensmodell wird es dann eben keine noch oder kaum noch Förderung geben", schreibt Frau Schröder in der F.A.Z.

Für sie zähle, dass Familien so leben könnten, wie sie selbst leben wollten. Deshalb halte sie es für falsch, "der gesamten Familienpolitik nur ein einziges politisches Ziel vorzugeben anstatt andersherum die Familienpolitik an den Zielen und Wünschen der Familien auszurichten."

Die in Auftrag gegebene Evaluation ehe- und familienpolitischer Leistungen richte sich deshalb an den Wünschen der Familien aus. Der klare Auftrag sei es, zu untersuchen, inwiefern die bestehenden Leistungen insbesondere zur wirtschaftlichen Stabilität der Haushalte, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Wahlfreiheit, zur guten Entwicklung von Kindern, zur Erfüllung von Kinderwünschen sowie zum "Nachteilsausgleich" zwischen den Familien beitrügen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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