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Schaar: Vorratsdatenspeicherung stellt Bürger unter Generalverdacht

Archivmeldung vom 16.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Schaar (2013)
Peter Schaar (2013)

Foto: Alexander Klink
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Kompromiss innerhalb der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung scharf kritisiert. Unbescholtene Bürger würden mit der Speicherung ihrer Daten unter Generalverdacht gestellt, sagte Schaar in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am Donnerstag.

Der Begriff Generalverdacht sei sicherlich ein Stück weit berechtigt, "jedenfalls wenn es um die Internet-Nutzung geht und um die Telefon-Nutzung, weil ja alle diese Daten gespeichert werden". Das Argument, der Staat benötige die Informationen, um Sicherheit zu schaffen ziehe nicht. "Der Staat braucht die Daten von uns allen, damit er uns tatsächlich schützen kann", so Schaar. "Insofern frage ich mich, brauchen wir das wirklich, und meine Antwort wäre erst mal, nein, brauchen wir nicht." Der Beweis, dass Terroranschläge mit der Vorratsdatenspeicherung verhindert werden könnten, sei bislang nicht erbracht worden. Auch die Anschläge von Paris seien nicht verhindert worden, obwohl es in Frankreich die Vorratsdatenspeicherung gebe.

Der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki erklärte am Mittwoch, dass "die anlasslose und massenhafte Datenspeicherung" auch mit dem ausgehandelten Kompromiss, der eine Höchstspeicherdauer von zweieinhalb Monaten vorsieht, "ein Verfassungsbruch der übelsten Sorte" bleibe. "Wer glaubt, es gäbe schlüssige und vernünftige Gründe, in die Privatsphäre von 82 Millionen unbescholtenen Bundesbürgern einzugreifen, der stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und hebelt die Unschuldsvermutung rücksichtslos aus." Kubicki kündigte an, gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung zu klagen, wenn sie Gesetz werden sollte.

Auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat heftige Kritik am Alleingang der Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung geübt: "Die Einigung von Union und SPD ist kaum mehr als Augenwischerei, die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein Überwachungsmonster", sagte die FDP-Politikerin dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe). "Die Bundesregierung verschachert die Privatsphäre der Bürger aus Populismus, anstatt endlich in Europa für einen wirksamen Datenschutz zu sorgen", so die frühere Justizministerin.

Herrmann: Vorratsdatenspeicherung hilft gegen Pädophilen-Netzwerke

Der Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung wird es den Ermittlungsbehörden nach Ansicht des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) ermöglichen, härter gegen Pädophilen-Netzwerke vorzugehen. "Mit dem Zugriff auf Telekommunikationsverbindungsdaten können wir beispielsweise auch die Hintermänner von Pädophilen-Netzwerken leichter hinter Schloss und Riegel bringen, die sich derzeit noch in der Anonymität des Internets verstecken, sagte Herrmann "Der "Welt". Der CSU-Politiker sprach von einem "Riesen-Fortschritt für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger". Endlich könnte man eklatante Sicherheitsdefizite beseitigen und eine große Lücke im Instrumentarium der Sicherheitsbehörden schließen, "gerade bei der Bekämpfung schwerer Straftaten oder des Terrorismus". Gleichzeitig, so Herrmann, sei er davon überzeugt, dass der erzielte Kompromiss allen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs genüge.

Der Innenminister forderte die Bundesregierung zugleich auf, das Strafrecht bei der Einbruchskriminalität deutlich zu verschärfen. Er verlangte auch, im Fall von Wohnungseinbruchsdiebstählen grundsätzlich die Telekommunikationsüberwachung zu ermöglichen. "Bislang geht dies nur in Fällen des Bandendiebstahls. Es steht aber häufig erst am Ende der Ermittlungen fest, ob es sich um einen Bandendiebstahl handelt", so Herrmann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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