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Grüne wollen Unterhaltszahlungen vom Finanzamt eintreiben lassen

Archivmeldung vom 13.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Grünen fordern eine härtere Gangart gegen säumige unterhaltspflichtige Eltern und wollen dazu direkt die Finanzämter einschalten. Künftig sollten nicht mehr die Jugendämter für das Eintreiben der Gelder zuständig sein, sondern die Finanzbehörden, sagte die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Brantner der "Welt".

Denn die Finanzbeamten hätten einen Überblick über die Einkünfte der säumigen Unterhaltspflichtigen, in der Mehrzahl Väter, und könnten notfalls die Gelder für den Unterhalt der Kinder direkt einziehen. "Bisher bekommt etwa die Hälfte der Alleinerziehenden überhaupt keinen Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil", sagte Brantner.

"Die andere Hälfte erhält meist nur unzureichend Unterhaltszahlungen." Deshalb zahlten Bund und Länder den Alleinerziehenden ersatzweise einen Unterhaltsvorschuss – der Bund übernimmt dabei ein Drittel, die Länder tragen zwei Drittel. Bisher sind die Kommunen beauftragt, über die Jugendämter den staatlichen Vorschuss von den Unterhaltspflichtigen zurückzuholen.

"Aber in vielen Bundesländern erhalten sie kaum einen Finanzausgleich, wenn sie säumige Väter oder Mütter ausfindig machen und den Unterhalt eintreiben", kritisierte die Grünen-Politikerin. Zwischen Bund und Ländern müssten neue Wege gefunden werden, um die richtigen Anreize zu setzen. "Ein Teil der Antwort wäre, die Rückholung durch spezialisierte Einheiten direkt bei den Finanzämtern anzusiedeln und den Weg über die Jugendämter zu sparen", erklärte Familienpolitikerin Brantner.

"In den Finanzämtern liegen die Lohn- und Einkommensteuer-Erklärungen der Unterhaltspflichtigen bereits vor." Hier könne ohne großen Aufwand die Unterhaltszahlung ermittelt und auch eingezogen werden, erklärte Brantner. "Wenn die Prüfung im Finanzamt statt im Jugendamt angesiedelt ist, könnte nach einer entsprechenden Ermächtigung der Unterhalt direkt einbehalten werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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