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CDU konkretisiert Forderung nach Verbot der religiösen Kinder-Ehe

Archivmeldung vom 03.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
CDU
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Um gegen Kinderehen wirksamer vorgehen zu können, will die CDU die 2009 eingeführte Liberalisierung bei der religiösen Eheschließung ohne vorherige staatliche Heirat in Teilen zurücknehmen. "Wenn eine religiöse Ehe mit Jugendlichen oder gar Kindern geschlossen werden soll, so kann man nicht erwarten, dass Minderjährige immer den Unterschied zwischen einer gültigen staatlichen Ehe und diesem Ritual begreifen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Günter Krings, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Wir müssen Minderjährige vor dem Druck bewahren, der durch solche kultischen Handlungen auf sie ausgeübt wird", sagte der CDU-Politiker. Das Innenministerium bereitet nach Informationen der Redaktion eine Gesetzesnovelle vor, wonach derjenige mit einem Ordnungsgeld belegt werden soll, der "religiöse Feierlichkeiten einer Eheschließung mit Beteiligung eines Minderjährigen vornimmt, ohne dass zuvor die Eheschließenden vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander führen zu wollen".

Derartige Verstöße können mit bis zu tausend Euro Geldbuße belegt werden. Die Formulierung richtet sich insbesondere gegen Imame, die die muslimische Kinderehe in Deutschland ermöglichen. 16- bis 18-Jährige dürfen staatlich nur heiraten, wenn einer von ihnen volljährig und das Familiengericht einverstanden ist.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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