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Jung: Von A bis Z abgeschrieben bei der AfD, was CDU-Chef als Polizei-Gesetz vorlegt

Archivmeldung vom 06.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Jung (2018)
Thomas Jung (2018)

Bild: AfD Deutschland

CDU-Fraktionschef Senftleben hat einen 87 Seiten dicken Vorschlag eines neuen Polizeigesetzes vorgelegt. Den Inhalt hat er weitgehend bei der AfD abgeschrieben: Mehr Befugnisse für die Polizei bei der verdeckten Online-Durchsuchungen auf Computern von Verdächtigen, die Schleierfahndung im ganzen Land und mehr Videoüberwachung und die Einführung der elektronischen Fußfessel für Terror-Gefährder.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu: „Von A bis Z abgeschrieben bei der AfD, was da der CDU-Chef so hinlegt. Bei der Einführung biometrischer Erkennungsprogramme, die nebenbei sehr effizient sind und hunderte von Beamten entlasten könnten, ist er noch nicht ganz so weit. Allerdings werden die meisten dieser Vorschläge ausgerechnet von jener Partei abgelehnt, mit der er noch vor kurzem koalieren wollte und von der er sich jetzt – nach Merkel-Rüffel – scheindistanziert: Der Linken! So scheint mir der Gesetzentwurf jetzt nun auch noch ein strategisches Angebot an die SPD zu sein. Sollte SPD-Innenminister Schröter sich bis zur Wahl damit Zeit lassen, zeigt das nur einmal mehr, um was es den Altparteien in Wirklichkeit geht: Um Machterhalt – egal mit wem. Aber nicht um die Sicherheit der Bürger oder um die Polizei.“

Quelle: AfD Deutschland

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