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Landtagspräsident Schlie hat seine Neutralitätspflicht verletzt

Archivmeldung vom 06.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jörg Nobis (2018)
Jörg Nobis (2018)

Bild: AfD Deutschland

In der einer Aktuellen Stunde nahm der AfD-Abgeordnete Dr. Frank Brodehl als letzter Redner Stellung. Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU), der ihm das Wort entzog, wies darauf hin, dass die Redezeit abgelaufen sei und dass dies auch gut sei, weil alles, was der Abgeordnete Dr. Brodehl gesagt habe, „unwürdig“ für das Hohe Haus gewesen sei. Jörg Nobis, Fraktionschef der AfD, erklärt dazu: „Herr Dr. Brodehl hat in seinem Wortbeitrag versöhnliche Töne angeschlagen und dafür geworben, in der politischen Auseinandersetzung das Grundverständnis für die Meinungen anderer nicht zu verlieren.

Nobis weiter: "Was auf der Straße in Deutschland schon vielerorts der Fall sei, dürfe nicht auch im Parlament Einzug halten. Was an dieser Äußerung unwürdig gewesen sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Unwürdig ist hingegen das parteiische Verhalten eines Landtagspräsidenten, der die Ansetzung einer Aktuellen Stunde als ‚absolut notwendig‘ bewertete und den Abgeordneten  Dr. Brodehl für seinen abgeschnittenen Vortrag herabwürdigte, indem er seine versöhnlichen Worte als ‚für das Hohe Haus unwürdig‘ abkanzelte.

Darüber hinaus hat Landtagspräsident Schlie die ihm obliegende Neutralitätspflicht verletzt: Nicht nur wegen seiner Äußerungen gegenüber dem AfD-Abgeordneten  Dr. Brodehl, sondern auch, weil er zuvor den SPD-Abgeordneten Dr. Ralf Stegner nicht mit einer klaren Rüge dafür belegt hat, dass dieser zwei Abgeordnete der AfD-Fraktion in seinem Redebeitrag namentlich als Rechtsextremisten bezeichnet hat.“

Quelle: AfD Deutschland

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