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Auch privatversicherte Beamte wollen Praxisgebühr nicht mehr zahlen

Archivmeldung vom 02.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Nach der von der Koalition geplanten Streichung der Praxisgebühr verlangt der Deutsche Beamtenbund (dbb) den Wegfall der Quartalsgebühr von zehn Euro auch für die mehr als vier Millionen privatversicherten Beamten, Soldaten, deren Ehegatten und Kinder: Für Bund, Länder und Gemeinden würde das ein neues Finanzrisiko in dreistelliger Millionenhöhe bedeuten.

"Sollte die Gebühr jetzt aus guten Gründen wieder abgeschafft werden, begrüßen wir das und fordern natürlich die zeit- und inhaltsgleiche Abschaffung der entsprechenden Abzüge bei der Beihilfe", sagte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Damit würde endlich der Unsinn gestoppt, dass die Beamten unter dem vermeintlichen Deckmantel der Gleichbehandlung die Haushalte ihrer Dienstherren mit Summen in Millionenhöhe subventionieren", sagte Dauderstädt, dem Chancen zugerechnet werden, auf dem bevorstehenden Gewerkschaftstag neuer dbb-Vorsitzender zu werden. Nicht ein Cent der praxisgebühr-ähnlichen Zahlungen der Beamten sei in die Stabilisierung der Krankensicherungssysteme geflossen.

Die Koalition will am Sonntag über die Abschaffung der 2004 eingeführten Gebühr befinden. Aus Gründen der Gleichbehandlung kürzt bei privatversicherten Beamten die staatliche Beihilfe seither die Erstattung ihrer Kosten um 10 Euro je Quartal und Arzt- oder Zahnarztbesuch. Rechnerisch beläuft sich das maximale Volumen bei mehr als 4,2 Millionen privat versicherten Beamten, Pensionären, Soldaten, Richtern, deren Ehegatten und Kindern auf knapp 340 Millionen Euro. Da aber nicht jeder Versicherte jedes Quartal Arzt und Zahnarzt aufsucht und zudem in den Ländern die Regelungen teils abweichen, dürfte das tatsächliche Volumen darunter liegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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