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Professor: Weniger Elterngeld durch neue Berechnungs-Methode

Archivmeldung vom 26.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thommy Weiss  / pixelio.de
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

Durch die seit Anfang des Jahres gültige neue Berechnung des Elterngeldes erhalten viele junge Mütter oder Väter zum Teil deutlich weniger Geld als sie zuvor erhalten hätten. Im ungünstigsten Fall liegen die Zahlungen für ein Kind, das in diesem Jahr geboren wird, gut 40 Euro im Monat niedriger als für ein Kind, das noch im Dezember 2012 geboren wurde. Das geht aus Berechnungen von Frank Hechtner, Professor für Steuerwirkungslehre an der Freien Universität in Berlin, hervor. Die Kalkulationen liegen der "Süddeutschen Zeitung" vor.

Nach Hechtners Angaben ergibt sich diese Differenz für eine verheiratete Mutter oder einen verheirateten Vater mit einem Bruttoeinkommen von 4.100 Euro im Monat. Doch auch für Leute, die nur die Hälfte verdienen, ist der Ausfall nicht zu vernachlässigen. Bei einem Brutto von 2.000 Euro fällt das Elterngeld monatlich um 10,18 Euro niedriger aus als bei der bisher gültigen Kalkulation.

Nach Hechtners Worten berücksichtigt zudem der Elterngeldrechner des Ministeriums die vorgenommenen Änderungen nicht. Das Internet-Programm sagt bei einem monatlichen Bruttolohn von 4.200 Euro ein Elterngeld von 1770,29 Euro voraus. Tatsächlich würde der Vater oder die Mutter eines 2013 geborenen Kindes aber nur 1748,35 Euro erhalten, wie das Familienministerium in einer schriftlichen Anfrage bestätigt. "Für Kinder, die 2014 geboren werden, stimmen sämtliche Werte nicht", sagt Hechtner der Zeitung.

Die Elterngeld-Kürzung kommt durch die Art und Weise zustande, wie das Nettogehalt berechnet wird, und da hat es laut Hechtner zwei entscheidende Neuerungen gegeben. Zum einen werde die Obergrenze für die Beiträge zur Krankenversicherung nicht berücksichtigt. Das heißt, Gutverdienern unterstellt man bei der Berechnung des Elterngeldes höhere Beitragszahlungen, als sie real geleistet haben. Das drücke das Nettogehalt und sorge für ein niedrigeres Elterngeld. Zum anderen erfasse die Berechnung des Elterngeldes zwischenzeitliche Steuersenkungen nicht. Nach Hechtners Worten wird die Steuerlast vom Beginn des vergangenen Jahres angenommen. Die Anhebung des Grundfreibetrages in diesem Jahr werde also nicht berücksichtigt. Auch das sorge wieder für höhere Abzüge vom Brutto und weniger Elterngeld.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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