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Freispruch im Prozess um Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn

Archivmeldung vom 31.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Das Landgericht Düsseldorf hat 18 Jahre nach dem Bombenanschlag auf den S-Bahnhof Wehrhahn den Angeklagten freigesprochen. Das Gericht sah seine Schuld nicht als erwiesen an. Dem Angeklagten war zwölffacher versuchter Mord vorgeworfen worden.

Bei dem Anschlag waren vor 18 Jahren zehn überwiegend jüdische Zuwanderer aus Osteuropa verletzt worden. Ein ungeborenes Baby starb.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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