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BVMW: Homeoffice nur auf der Grundlage der Freiwilligkeit

Archivmeldung vom 15.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Zum gemeinsamen Appell von DGB, BDA und Bundespräsident erklärt BVMW Bundesgeschäftsführer Markus Jerger: "Der Mittelstand ist der falsche Adressat eines derartigen Appells. Mittelständische Unternehmen erweisen sich nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie als flexible und innovative Problemlöser, wenn es darum geht, mobiles Arbeiten zu ermöglichen."

Jerger weiter: "Dies muss jedoch auf der Grundlage der Freiwilligkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Ein Homeoffice Gebot, wie es die Bundesregierung offenbar plant, wäre ein schwerwiegender Eingriff in die betriebliche und unternehmerische Autonomie.

Was von den Befürwortern eines Homeoffice-Zwangs gern übersehen wird, ist die Vielzahl von arbeitsrechtlichen, gesundheitsrechtlichen und organisatorischen Problemen, die mobiles Arbeiten in vielen Fällen mit sich bringt. Die Bundesregierung hat es zudem seit Jahren versäumt, die infrastrukturellen Voraussetzungen für Homeoffice zu schaffen, beispielsweise ein flächendeckendes Breitbandnetz. Der Appell sollte sich daher in erster Linie an die Politik richten. Sie hat ihre Aufgaben zu erfüllen, bevor per Gebot oder Gesetz den Unternehmerinnen und Unternehmern gerade in dieser Zeit eine zusätzliche Belastung zugemutet wird."

Quelle: BVMW (ots)


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