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Justizminister halten an politischem Weisungsrecht an Justiz fest

Archivmeldung vom 11.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein Standart juristen Werk benannt nach dem Nazionalsozialisten Otto Palandt. Auch heute werden noch illegale Gesetze aus dem 3. Reich in der Bundesrepublik Deutschland angewandt und auch die Jusitz ist politisch Weisungsgebunden.(Symbolbild)
Ein Standart juristen Werk benannt nach dem Nazionalsozialisten Otto Palandt. Auch heute werden noch illegale Gesetze aus dem 3. Reich in der Bundesrepublik Deutschland angewandt und auch die Jusitz ist politisch Weisungsgebunden.(Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bund und Länder sehen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Europäischen Haftbefehl keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten anzutasten.

"Der einzige konkrete Handlungsbedarf, der sich aus dem Urteil ergibt, liegt darin, die Wirksamkeit Europäischer Haftbefehle sicherzustellen, indem diese künftig von Richterinnen und Richtern erlassen werden", sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) dem "Handelsblatt". Mehr sei "nicht veranlasst". Nach dem EuGH-Urteil dürfen deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. In Deutschland sei es gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein solcher EU-Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde.

Die ausstellende Behörde müsse aber unabhängig handeln. Da s Bayerische Staatsministeriums der Justiz teilte dem "Handelsblatt" auf Anfrage mit: "Das Weisungsrecht ist verfassungsrechtlich notwendig, weil nach dem Grundgesetz jede staatlich ausgeübte Hoheitsgewalt einer demokratischen Legitimation bedarf." Auch die Justizministerkonferenz hatte sich Ende vergangener Woche nur kurz mit dem Thema befasst. Im Bundesjustizministerium hieß es, dass keine Rechtsänderungen notwendig seien. "Künftig werden auch EU-Haftbefehle durch Richter zu erlassen sein", sagte ein Sprecher des Ministeriums dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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