Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Ex-Justizministerin kritisiert neuen Abtreibungs-Paragrafen

Ex-Justizministerin kritisiert neuen Abtreibungs-Paragrafen

Archivmeldung vom 06.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (2017)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den heute vom Kabinett gebilligten Entwurf für ein Gesetz zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" heftig kritisiert.

"Für die – abnehmende – Zahl von Ärztinnen und Ärzten, die diese wichtige Aufgabe übernehmen, ist das ein deutliches Misstrauensvotum", schrieb Leutheusser-Schnarrenberger in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt". "Diese Gesetzesänderung greift zu kurz und schafft nur in einem Punkt Rechtssicherheit, dass nämlich jegliche Information über die Voraussetzungen oder Behandlungsmethoden verboten ist und damit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe drohen", betonte Leutheusser-Schnarrenberger.

Beim Kompromiss von Union und SPD zum Werbeverbot in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. "Wollte man wirklich glauben, die Abschaffung des strafrechtlichen Werbeverbotes würde anpreisender und unangemessener Werbung soweit Vorschub leisten, dass der Schutz des ungeborenen Lebens ernsthaft beeinträchtigt würde, so sei beruhigend auf die dies ausdrücklich verbietenden standes- und wettbewerbsrechtlichen Normen verwiesen", schrieb Leutheusser-Schnarrenberger im "Handelsblatt"-Gastkommentar.

Ein zusätzliches strafrechtliches Werbeverbot sei damit also schlichtweg nicht erforderlich. "Man könnte den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches also ruhigen Gewissens abschaffen", forderte Leutheusser-Schnarrenberger. Neben einer wirklichen Förderung der Rechtssicherheit für die Ärzte würde man sich damit auch von einer Norm verabschieden, der ein fragwürdiges Frauen- und Gesellschaftsbild zugrunde liegt, betonte sie mit Blick auf die die im Jahr 1933 geschaffene Strafregelung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte rage in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige